Verordnung (EU) 2023/1542
Die Batterieverordnung ist verbindlich. Der QR-Code wird für alle Batterien am 18.02.2027 Pflicht.
EUR-LexDiese Seite macht die Verordnung (EU) 2023/1542 für Lieferanten, Fabriken, Importeure und Qualitätsmanager lesbar. Jeder Artikel wird als kurze Praxisregel angezeigt. Querverweise wie „Artikel 13 Absatz 10“ oder „Anhang VI Teil A“ werden direkt darunter erklärt, damit man nicht im Gesetz hin und her springen muss.
Die feste QR-Frist und die noch offene Detail-Label-Frist dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Die Batterieverordnung ist verbindlich. Der QR-Code wird für alle Batterien am 18.02.2027 Pflicht.
EUR-LexDer Entwurf konkretisiert Inhalt, Format, Größe und Reihenfolge der Kennzeichnung. Er ist noch nicht verabschiedet, eignet sich aber als Lieferanten-Datencheckliste.
Commission draft EU TBT notificationVerschiebt die Anwendung der Batterie-Sorgfaltspflichten. Ein Due-Diligence-Bericht wird über den QR-Code nur verlinkt, wenn er auf das Unternehmen anwendbar ist.
EUR-LexDaten: Hersteller/Kontakt, Kategorie, Modell und Rückverfolgungs-ID, Herstellungsort, Herstellungsmonat/-jahr, Masse, Kapazität bzw. MAD, genaue elektrochemische Zusammensetzung, beschränkte/gefährliche Stoffe mit Konzentrationen, EU-kritische Rohstoffe über 0,1 Gew.-% sowie nutzbares Löschmittel oder relevante Brandklasse nach EN 2:2005-01.
Format: kontrastreich, lesbar und dauerhaft; vorgeschlagen sind mindestens 5 % der größten bedruck-/gravierbaren Fläche. Bei Platzmangel gilt im Entwurf die Reihenfolge QR → getrennte Sammlung → Pb/Cd → „nicht wiederaufladbar“ → allgemeine Labeldaten.
Diese Punkte stammen aus dem Kommissionsentwurf und sind als Vorbereitung gekennzeichnet, nicht als bereits endgültig geltende Detailformat-Regeln.
Diese vier Punkte sind für Batterielabel, Verpackung, Anleitung, QR-Code und Lieferantendaten am wichtigsten.
Jede Batterie braucht eindeutige Daten: Kategorie, Modell, Lot/Charge, Hersteller bzw. Erzeuger und später die allgemeinen Labeldaten.
CE, Mülltonne, Cd/Pb falls relevant, Kapazität bei Akkus, „nicht wiederaufladbar“ und Mindestbetriebsdauer bei Primärbatterien.
Hersteller, Importeur, Händler und Fulfilment-Dienstleister haben unterschiedliche Pflichten. Bei China-Ware ist der EU-Importeur zentral.
Batterie, Verpackung, Beileger, QR-Zielseite, technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung müssen dieselben Daten verwenden.
Diese Boxen ersetzen die typischen schwer lesbaren Verweise im Gesetzestext.
Die Kommission legt die technischen Details per Durchführungsrechtsakt fest. Bestimmte Labelpflichten starten am späteren Datum: 18.08.2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten des endgültigen Rechtsakts. Der aktuelle Entwurf löst die Frist noch nicht aus.
Das ist die Liste der allgemeinen Batterielabeldaten: Herstellerangaben, Batteriekategorie, Modellkennung, Ort und Datum der Herstellung, Gewicht, Chemie, gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe und Löschmittelhinweis.
Teil B betrifft das Symbol der getrennten Sammlung, also die durchgestrichene Mülltonne. Teil C betrifft den QR-Code und welche Informationen digital verfügbar sein sollen.
Artikel 38 betrifft den Erzeuger/Hersteller. Artikel 41 betrifft den Importeur. Für China-Produkte müssen beide Rollen sauber nachvollziehbar sein.
Bei kleinen Batterien dürfen bestimmte Identifikations- und Kontaktdaten auf Verpackung oder Beileger ausgelagert werden. Das muss aber bewusst dokumentiert werden.
Nicht jede Batterie braucht einen Batteriepass. Praktisch relevant ist er für LMT-, Industrie- und EV-Batterien nach den Bedingungen in Artikel 77, nicht für normale AA/AAA-Zellen.
Diese Artikel sind für Lieferanten, Importeure und Artwork-Freigaben besonders wichtig. Die Originalquellen sind jeweils direkt verlinkt.
Kurze Arbeitsnotizen zu Artikel 1–96 und Anhang I–XV der Verordnung (EU) 2023/1542. Nicht mit den separat nummerierten Anhängen des Label-Entwurfs verwechseln. Nach Lieferanten-, Importeur-, Label-, Entsorgungs- oder Pass-Themen filtern.